Sie sind nicht alleine da draußen:
Wo immer Sie unterwegs sind, wir begleiten Sie!

Werkverkehr

Letzte Änderung: 06.05.2019

Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) umfasst den gewerblichen Güterkraftverkehr sowie den Werkverkehr.

Gemäß § 1 Abs. 2 (GüKG) handelt es sich um Werkverkehr, wenn die Beförderungen für eigene Zwecke mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zGG als 3,5 Tonnen haben, durchgeführt werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne informieren wir Sie über dieses Thema, senden Sie uns eine Anfrage.

* Pflichtfeld
** Wir benötigen die Postleitzahl zur korrekten Zuordnung der zuständigen SVG